Geschäftsbedingungen

Stand: 14.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Daniele Bork Casola, handelnd unter Trockentanz (Einzelunternehmen), Rosenstraße 22, 70794 Filderstadt (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen, insbesondere Gebäudetrocknung, Schimmelsanierung, Beratung und technische Projektbegleitung. Workshops, Personalschulungen und Personalvermittlung sind derzeit geplante Leistungen; ein Anspruch auf deren Verfügbarkeit entsteht durch diese AGB nicht.

2. Der konkrete Leistungsumfang, Preis, Ausführungszeitraum und projektspezifische Besonderheiten ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen schriftlichen oder digitalen Angebot, Leistungsverzeichnis, Auftragsbestätigung oder sonstigen individuellen Vertragsunterlagen.

3. Bei Widersprüchen zwischen individuellen Vereinbarungen und diesen AGB gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

4. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen keiner besonderen Form, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 2 Einbeziehung und Vertragsschluss

1. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn der Auftragnehmer bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hinweist und dem Auftraggeber die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und der Geltung zuzustimmen.

2. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Leistung zustande, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt.

3. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.

§ 3 Angebote, Preise und Abrechnung

1. Preise und Vergütungsmodelle werden grundsätzlich im individuellen Angebot festgelegt. Je nach Leistung können Pauschalpreise, Stunden-/Tagessätze, Einheitspreise, Vermittlungsprovisionen oder sonstige Vergütungsmodelle vereinbart werden.

2. Soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Preisangaben verwendet.

3. Reise-, Anfahrt-, Material-, Fremd-, Entsorgungs- oder sonstige Zusatzkosten werden nur berechnet, soweit sie im Angebot vereinbart oder vom Auftraggeber nachträglich beauftragt wurden bzw. gesetzlich geschuldet sind.

4. Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Fehlt eine Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln.

§ 4 Leistungsumfang, Änderungen und Zusatzleistungen

1. Geschuldet ist ausschließlich der im jeweiligen Auftrag vereinbarte Leistungsumfang. Die Beschreibung im Angebot ist maßgeblich.

2. Bei Leistungen vor Ort können erst nach Öffnung, Freilegung, Messung oder weitergehender Untersuchung erkennbare Umstände auftreten. Solche nicht erkennbaren Mehrleistungen werden nur ausgeführt, wenn sie beauftragt oder zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Schadens erforderlich sind und eine vorherige Abstimmung nach den Umständen nicht rechtzeitig möglich ist. Soweit möglich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Ausführung über Ursache und voraussichtliche Mehrkosten.

3. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags können in Textform, insbesondere per E-Mail oder über ein digitales Auftrags-/Projekt-System, dokumentiert werden, soweit keine gesetzliche Form entgegensteht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und ermöglicht den Zutritt zu den betroffenen Räumen bzw. Grundstücken.

2. Soweit für die Leistung erforderlich, stellt der Auftraggeber vorhandene Pläne, Schadenunterlagen, Messprotokolle, Versicherungsinformationen oder sonstige ihm vorliegende Unterlagen zur Verfügung.

3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, verspätete oder unzutreffende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat und gesetzlich zulässige Ansprüche bestehen.

§ 6 Wasserschadensanierung und handwerkliche Leistungen

1. Der Leistungsumfang bei Wasserschäden richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Je nach Auftrag können insbesondere Schadenaufnahme, Leckage-/Feuchtebeurteilung, technische Trocknung, Ausbau-/Demontagearbeiten, Wiederherstellung, Dokumentation oder Koordination weiterer Gewerke umfasst sein.

2. Bei Werkleistungen ist der vereinbarte Leistungserfolg geschuldet; gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Eine Zusage zur vollständigen Schadensfreiheit nicht beauftragter Gebäudebereiche oder zu einer festen Trocknungsdauer wird dadurch nicht abgegeben. Einflussfaktoren wie Bauweise, Restfeuchte, Witterung, verdeckte Hohlräume, nachlaufende Feuchtigkeit oder Leistungen Dritter können den Verlauf beeinflussen.

3. Werden Fremdgewerke, Sachverständige, Fachfirmen, Versicherer oder andere Dritte beteiligt, richten sich deren Leistungen und Entscheidungen grundsätzlich nach deren eigenem Auftrags- bzw. Verantwortungsbereich. Der Auftragnehmer koordiniert solche Leistungen nur, wenn dies Bestandteil des Auftrags ist.

4. Der Auftraggeber hat erkennbare Risiken für Sachen, Inventar oder Zugang zum Objekt mitzuteilen. Soweit zumutbar, hat er bewegliche Gegenstände aus dem Arbeitsbereich zu entfernen oder deren Entfernung zu ermöglichen.

§ 7 Termine, Behinderungen und höhere Gewalt

1. Ausführungs- und Fertigstellungstermine werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Soweit Termine nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, handelt es sich um voraussichtliche Zeitangaben.

2. Verzögerungen aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere fehlender Objektzugang, verspätete Vorleistungen, Lieferengpässe, behördliche Anordnungen, Streik, Krankheit, extreme Witterung oder sonstige Fälle höherer Gewalt, verlängern vereinbarte Fristen angemessen, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

3. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 8 Beratung

1. Beratungsleistungen werden in dem im Angebot beschriebenen Umfang erbracht. Eine bestimmte wirtschaftliche, technische oder sonstige Ergebnisgarantie ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Die Beratung basiert auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und den im jeweiligen Auftrag festgelegten Untersuchungsgrundlagen. Eine Vollständigkeits- oder Richtigkeitsgarantie für nicht übergebene oder nicht zugängliche Informationen wird nicht übernommen.

3. Entscheidungen, die der Auftraggeber aufgrund einer Beratung trifft, bleiben in seiner Verantwortung, soweit nicht ausdrücklich eine weitergehende Leistung vereinbart wurde.

§ 9 Workshops und Schulungen

1. Termine, Ort, Dauer, Teilnehmerzahl, Inhalte und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

2. Für die Teilnahme erforderliche Unterlagen, Geräte oder technische Voraussetzungen des Auftraggebers sind nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.

3. Schulungs- und Workshopunterlagen dürfen ausschließlich für die vereinbarte Nutzung verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich gestattet ist oder gesetzlich erlaubt ist.

4. Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen werden, soweit erforderlich, im Angebot festgelegt. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei Verbrauchern, bleiben unberührt.

§ 10 Sachverständigenleistungen

1. Der konkrete Untersuchungs- oder Begutachtungsauftrag wird im Angebot festgelegt. Maßgeblich sind der vereinbarte Prüfungsumfang, die zugrunde gelegten Unterlagen sowie die bei der Untersuchung zugänglichen Bereiche.

2. Aussagen werden nur innerhalb des beauftragten Prüfungsumfangs getroffen. Für nicht zugängliche Bereiche, nicht übergebene Unterlagen oder nachträglich eintretende Veränderungen kann keine Aussage getroffen werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

3. Eine besondere amtliche, gerichtliche oder versicherungsrechtliche Verbindlichkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und vom Auftragnehmer nach seiner tatsächlichen Qualifikation und Stellung erbracht werden kann.

4. Die Weitergabe oder Veröffentlichung von Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen an Dritte richtet sich nach dem Auftrag und den gesetzlichen Vorgaben.

§ 11 Personalvermittlung

1. Die Personalvermittlung nach diesen AGB erfolgt im Verhältnis zum Auftraggeber grundsätzlich für Unternehmer. Soweit Verbraucher als Auftraggeber gewonnen werden sollen, sind hierfür gesonderte Vertrags- und Verbraucherinformationen erforderlich.

2. Gegenstand der Personalvermittlung ist die Suche, Ansprache, Auswahlvorstellung und/oder Vermittlung von Bewerbern im vereinbarten Umfang. Eine Garantie für die Einstellung, fachliche Eignung, langfristige Beschäftigung oder den wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitsverhältnisses wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

3. Die Vermittlungsvergütung, ihr Entstehen, ihre Fälligkeit, etwaige Nachbesetzungsregelungen und sonstige Konditionen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Vermittlungsauftrag.

4. Die Leistungen nach diesem Abschnitt sind keine Arbeitnehmerüberlassung. Eine Arbeitnehmerüberlassung wird nur aufgrund eines gesonderten Vertrags und nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Erlaubnisse durchgeführt.

5. Die Verarbeitung von Bewerberdaten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung bzw. der für den konkreten Vermittlungsprozess bereitgestellten Datenschutzinformationen.

§ 12 Einschaltung Dritter und Fremdleistungen

1. Der Auftragnehmer darf für einzelne Leistungen qualifizierte Nachunternehmer, Fachfirmen oder sonstige Dritte einsetzen, soweit dies zur Durchführung des Auftrags zweckmäßig ist und dem nicht eine individuelle Vereinbarung entgegensteht.

2. Soweit der Auftraggeber selbst einen bestimmten Dritten vorgibt, dessen Leistung beauftragt oder dessen Entscheidung verursacht, haftet der Auftragnehmer für diesen Dritten nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang und soweit ihm ein eigenes Verschulden anzulasten ist.

§ 13 Abnahme und Dokumentation bei Werkleistungen

1. Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Abnahme, Fälligkeit und Mängelrechte, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart ist.

2. Dokumentationen, Messprotokolle, Fotos oder sonstige Unterlagen werden nur in dem im Angebot vereinbarten Umfang erstellt.

§ 14 Mängelrechte

1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im konkreten Vertrag nichts Wirksames vereinbart wurde.

2. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel nach Kenntnis möglichst zeitnah mitteilen, damit eine Prüfung und – soweit geschuldet – Nacherfüllung erfolgen kann.

3. Gesetzliche Ausschlüsse, Fristen und Sondervorschriften für Verbraucher bleiben unberührt.

§ 15 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns und in allen Fällen, in denen eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 16 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung und – soweit erforderlich – aus ergänzenden Datenschutzinformationen für den jeweiligen Auftrag.

2. Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind, grundsätzlich vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 17 Verbraucher, Widerruf und besondere Verbraucherschutzvorschriften

1. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. Soweit bei einem Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür erforderlichen Informationen und Belehrungen rechtzeitig in der gesetzlich vorgesehenen Form.

2. Für bestimmte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten. Die Anwendung einer solchen Ausnahme richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Leistungsumfang.

3. Soweit ein Vertrag die Voraussetzungen eines Verbraucherbauvertrags erfüllt, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Schutzvorschriften einschließlich der besonderen Anforderungen an Vertragsinhalt und Widerruf.

4. Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderlichen vorvertraglichen Informationen, Widerrufsbelehrungen oder Muster-Widerrufsformulare.

§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

1. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder gesetzlich zwingend vorgesehen sind.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes teilzunehmen.

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
https://www.universalschlichtungsstelle.de/

Die Teilnahme erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Verfahrensordnung der Universalschlichtungsstelle. Gesetzliche Rechte zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bleiben unberührt.

§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

2. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

3. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 21 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Nebenabreden und Änderungen des konkreten Auftrags ergeben sich aus den individuellen Vertragsunterlagen und den dort wirksam vereinbarten Ergänzungen.